Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt sondern wichtige Informationsgrundlage für den Steuerberater, Gläubiger, Inverstoren und das eigene unternehmerische Handeln.
Aufbauend auf der durch das Unternehmen selbst oder durch uns durchgeführten Finanzbuchhaltung erstellen wir den Jahresabschluss für sämtliche Rechtsformen. Neben den reinen Bilanzierungstätigkeiten überprüfen wir Ihren Jahresabschluss auch auf Plausibilität und erteilen die jeweiligen Plausibilitätsvermerke.
Um den Anforderungen moderner Bilanzierung sowie den aktuellen Annahmekriterien vieler Geschäftsbanken zu entsprechen, bieten wir Ihnen über den reinen Jahresabschluss hinaus die Erstellung eines aussagefähigen und repräsentativen Bilanzberichts.
Kleinere Gewerbetreibende oder Freiberufler werden durch uns ebenfalls über die Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen betreut.
Ein Auszug aus unseren Leistungen:
- Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmen aller Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
- Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen einschließlich der Anlage EÜR
- Erstellen von Sonderbilanzen, wie beispielsweise Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen oder Liquidationsbilanzen
- Offenlegung der Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger
- Übermittlung der Jahresabschlussdaten an das Finanzamt (E-Bilanz)
- Begleitung von Betriebsprüfungen